Q u a l i t ä t & N a c h h a l t i g k e i t
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U m w e l t ▪ G e s u n d h e i t ▪ S i c h e r h e i t
UNTERSUCHUNGSMAßNAHMEN
Unser Profil
Durchführung von Probenahme unbekannter Stoffe, Raumbeprobung für Entrümpelungen, Boden / Bodenluft, Altholz, BGK - Gütesicherung (Kompost), Brunnenwasser, Tränkewasser, Grund- und Oberflächengewässer sowie Unterwassersedimente. Raumluftmessungen, Freimessung, Elektro-Smog, Schall und Lärm, Vibration und Schwingungen.
Analytik und Auswertungen erfolgen durch Messinstitute / Akkreditierte Labore.
Sachverständiger für Probenahme und Messungen von festen,
flüssigen, gasförmigen Stoffen sowie Abfälle
Gefahrstoffmanager nach TRGS / TRBA
Fachkraft für Boden, Altlasten, Abfälle
Sachkunde
LAGA PN98
Probenahme flüssige Stoffe
Probenahme Boden / Bodenluft
Probenahme Grund- und Oberflächengewässer
Probenahme für Abwasser
Probenahme für Klärschlamm
BGK - Gütesicherung
Altholz
Wasserqualität / Trinkwasser
Fachkunde
elektromagnetische Felder im Tagesgeschäft
Lärm-Messungen
Vibrationsmessung
Raumluftmessung
Probenahme nach LAGA PN98 / DIN 19698
In dieser Richtlinie (übrigens aus dem Jahr 1998 – daher LAGA PN 98) sind die Grundregeln für die Entnahme von Proben aus festen und stichfesten Abfällen sowie abgelagerten Materialien beschrieben. Ziel der Probenahme ist die Gewinnung von repräsentativen Teilmengen, die zur Ermittlung charakteristischer Merkmale von Abfällen oder abgelagerten Materialien geeignet sind.
Die Richtlinie enthält Vorgaben zum Probenahmeverfahren, zur Probenahmestrategie sowie zur Anzahl und Größe der zu entnehmenden Proben in Abhängigkeit von der Grundmenge, Konsistenz sowie Teilchen- und Stückgröße.
Als Sachverständigenbüro verfügen wir auch über die nötige Sach- und Fachkenntnis zur qualifizierten und neutralen Probenahme nach LAGA PN 98.
Mit DIN 19698-1 werden Regeln für das einheitliche Vorgehen bei physikalischen, chemischen und biologischen Untersuchungen im Zusammenhang mit der Verwertung oder Beseitigung von Feststoffen festgelegt. Teil 1 ist eine Anleitung zur segmentorientierten Entnahme von Proben aus Haufwerken. Diese DIN kann als „Stand der Technik“ gewertet werden und tritt aus derzeitiger Rechtslage zu den Regeln der PN 98 hinzu.
Probenahme flüssiger Stoffe / DIN 51750
Während die Probenahme fester Abfälle gemäß LAGA PN 98 erfolgt, gibt es für die Probenahme flüssiger Abfälle keine konkrete Vorschrift oder Regelung. Hilfsweise wird hier die DIN 51750 (Teil 1-3) – Prüfung von Mineralölen, Probenahme, flüssige Stoffe – herangezogen. Flüssige Abfälle korrekt zu beproben, zu analysieren und einzustufen ist entscheidend für die Weiterbehandlung und den Umgang mit ihnen. Dabei sind insbesondere die Anforderungen des Arbeitsschutzes zu beachten, da die häufig unbekannte Zusammensetzung der Abfälle eine Einschätzung des möglichen Gefährdungspotentials erschwert und somit immer ein Risiko für den Probenehmer besteht. Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse zur Durchführung der Probenahme und gibt Hinweise zur Arbeitsschutzausrüstung
Probenahme Brunnenwasser
Probenahme von Altholz
Probenahme zur Grund- und Oberflächengewässer
Probenahme von Unterwassersedimente
Raumluftmessung
Messung elektromagnetische Felder
Messungen von Schall- und Lärm
Messung von Vibration und Schwingungen
LABOR - MESSINSTITUT - ANALYTIK - AUSWERTUNG - BEFUND
Akkreditierte Labore