H A F T U N G   &   R E C H T

►Copyright





Jede Art der Veröffentlichung, Wiedergabe, Vervielfältigung oder Aufzeichnung auf einem Speichermedium bzw. jegliche Form der Weitergabe durch Druck, Fotokopieren, Mikrofilm oder auf andere Art und Weise, auch auszugsweise, geschieht nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Firma ABL. Alle innerhalb der Unterlagen genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer.

►Haftung & Recht



§1 Geltungsbereich

Verträge werden nach BGB und dem deutschem Recht abgeschlossen.


§2 Vertragsbestandteil

Vertragsbestandteile gelten Lasten- / Pflichtenheft, Angebot und Vertrag. Ein Vertragsabschluss erfolgt in beiderseitigem Einvernehmen. Änderungen während der Leistungsausführung bedürfen der Schriftform. Vertragsbestandteile gelten in folgender Reihung:

 

§3 Leistungsumfang

Herstellung der vereinbarten Leistung erfolgt nach dem Projektmanagement der Firma ABL. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung seiner Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Auftragnehmers bekannt werden. Verzögerungen die nicht durch die Firma ABL verursacht werden, werden die Fristen dementsprechend verlängert. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Mängelbeseitigung sofern diese durch die Firma ABL verursacht wurden.  Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich im Zusammenhang mit dem Projekt. Datenübertragungen werden über den wirtschaftlich schnellsten und sicheren Weg nach aktuellen Sicherheitsstandards durchgeführt werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Wir speichern die erfassten Daten je nach Bedarf und Anwendung für unterschiedlich lange Zeiträume. Generell gilt, dass sämtliche Daten aus Vertragsverhältnissen bis zum Ablauf der steuerrechtlichen Aufbewahrungsfrist (7 Jahre) aufbewahrt werden. Die Firma ABL kann sich projektbezogen per Fernwartungssoftware auf das Betriebs- und Datenspeichersystem schalten.

 

§4 Fristen

Fristen sind verbindlich, wenn vom Auftraggeber alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig mitgeteilt bzw. zur Verfügung gestellt und etwaige erforderliche Mitwirkungshandlungen vorgenommen hat.

 

§5 Abnahme

Der Auftraggeber verpflichtet sich die Vertragsmäßigkeit des gesamten Projektes einschließlich der Dokumentation auf die wesentliche Funktion zu überprüfen. Das Projekt gilt als abgenommen, sobald wir nach Ablauf einer zweiwöchigen Prüffrist nicht über mögliche Mängel und Funktionsstörungen schriftlich informiert wurden. Das Projekt gilt ebenfalls als abgenommen, wenn der Auftraggeber dies durch schlüssiges Verhalten anzeigt. Teilabnahmen gelten nach einer mündlichen Übereinkunft zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer als bestätigt. Abnahmen und Rechteübertragung bedürfen der Schriftform.


§6 Vergütung

Der Auftragnehmer erhält für seine Tätigkeiten eine Vergütung laut Angebot ggf. Leistungsprogramm. Wird der Vertrag aus einem Grund gekündigt, den der Auftraggeber zu vertreten hat, erhält der Auftragnehmer die volle Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen laut Projektmanagement. Nachträgliche Änderungen sowie Erweiterungen nach einer Teilabnahme werden zusätzlich vergütet. Sofern nichts anders vereinbart, gelten die Verrechnungssätze laut Angebot.

 

§7 Zahlung

Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine UmSt. ausgewiesen. Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Zahlung sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Zahlungen werden in Euro (€) geleistet.

 

§8 Gewährleistung

Die Gewährleistungsfrist von 6 Monaten beginnt mit der Abnahme. Der Auftraggeber hat Gewährleistungsansprüche nur, wenn gemeldete Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben aufgezeigt werden können.

 

§9 Nutzungsrechte

Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, erhält der Auftraggeber nach Abnahme und vollständiger Begleichung aller Leistungsrechnungen ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches unkündbares Nutzungsrecht für das durch den Auftragnehmer erstellte Gesamtprojekt.

Das Nutzungsrecht bezieht sich auf das Werk als Ganzes, insbesondere den Objekt- und Quellcode, deren geistiges Eigentum, ausschließlich in seiner vom Auftraggeber abgenommenen Entwicklungsstufen sowohl auf die zugehörigen Dokumentationen, als auch auf sonstige für die Ausübung der Nutzungsrechte notwendige Materialien.


§10 Urheberrecht

Der Inhalt einschließlich all seiner Teile (Bilder, Illustrationen, Dateien, Texte, Animationen, Quellcode, etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ist ohne Zustimmung von uns unzulässig und strafbar. Das Herstellen von Vervielfältigungsstücken darf nur auf schriftlicher Vereinbarung mit dem Auftragnehmer erfolgen. Unsere Ideen und Konzepte sowie Projektcodes und Entwürfe bleiben uneingeschränkt unser Eigentum. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Fertiggestellte Leistungen, Ideen etc. dürfen nicht für andere Zwecke weitergeleitet bzw. verwendet werden. Eine Weitergabe / weitere Verwendung von geistigem Eigentum der Firma ABL ist generell nicht zulässig.

 

§11 Salvatorische Klauseln

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

 

§12 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Passau.